Stirbt jemand in Deutschland, informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Ist dort ein Testament registriert, erfährt das Nachlassgericht davon (testamentsregister.de), eröffnet es und schickt den Beteiligten Kopien. Banken melden dem Finanzamt die Konten und Schließfächer des Verstorbenen (§ 33 ErbStG). Dass jemand das Vermögen zusammenträgt, sieht dieser Ablauf nicht vor. Die hessische Justiz zählt in ihrem Merkblatt auf, was nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehört, an erster Stelle „die Ermittlungen über die Zusammensetzung des Nachlasses" (Merkblatt Nachlassgericht).
Das bleibt an den Erben hängen. Bitcoin in Eigenverwahrung meldet keine Bank, und kein Register führt sie. Wissen die Erben nichts von den Coins, tauchen sie nirgends auf. Wissen sie davon, kommen aber weder an den Seed noch an ein entsperrtes Gerät, sind die Coins für alle verloren.
Dieser Leitfaden ist für dich, wenn du deine Bitcoin selbst verwahrst und vorsorgen willst. Technisch bist du wahrscheinlich fit. Was vielen trotzdem nicht bewusst ist: wie kompliziert es für die Erben werden kann, an die Bitcoin heranzukommen. Es geht um zwei Dinge. Ein Setup, mit dem deine Erben die Coins tatsächlich bewegen können, und das, was rechtlich und steuerlich passiert, wenn sie es tun. Das Erbrecht in diesem Leitfaden gilt, wenn du bei deinem Tod in Deutschland lebst. Dann sind deutsche Gerichte zuständig, und es gilt deutsches Erbrecht, außer du hast im Testament das Recht deiner Staatsangehörigkeit gewählt (Art. 4, 21 und 22 EuErbVO). Für die deutsche Erbschaftsteuer reicht es, wenn du oder dein Erbe hier wohnt (mehr dazu unten).
Was nach dem Erbfall mit Bitcoin passiert
Mit dem Tod gehen deine Bitcoin automatisch auf deine Erben über, als Teil deines ganzen Vermögens (§ 1922 Abs. 1 BGB, § 1942 Abs. 1 BGB). Niemand muss sie ihnen erst zusprechen. Wer nicht erben will, kann innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe erfährt, dass ihm die Erbschaft angefallen ist und warum, bei einem Testament nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Hat der Verstorbene zuletzt nur im Ausland gewohnt oder ist der Erbe bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Läuft die Frist ab, gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).
Wer annimmt, haftet für die Schulden des Verstorbenen (§ 1967 BGB), zunächst auch mit dem eigenen Vermögen. Auf den Nachlass beschränken lässt sich das mit einer Nachlassverwaltung oder einem Nachlassinsolvenzverfahren (§ 1975 BGB). Deckt der Nachlass nicht einmal deren Kosten, kann der Erbe Gläubiger abweisen, soweit der Nachlass nicht reicht (§ 1990 BGB). Gibt es Schulden und fällt der Kurs nach dem Tod, kann das teuer werden.
Ein Verfahren, in dem jemand den Nachlass ermittelt und verteilt, gibt es in Deutschland nicht. Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Es eröffnet Testamente (§ 348 FamFG), nimmt Ausschlagungen entgegen und erteilt auf Antrag einen Erbschein (§ 2353 BGB). Für die Auszahlung oder Verteilung von Vermögen ist es nicht zuständig (AG Schwabach). In Bayern ermittelt das Nachlassgericht immerhin die Erben von Amts wegen (Art. 37 AGGVG), das Vermögen auch dort nicht. Sind die Erben unbekannt oder ist offen, ob sie annehmen, sichert das Gericht den Nachlass, soweit nötig, und kann einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB).
Für Bitcoin in Eigenverwahrung brauchen deine Erben keinen Erbschein. Niemand muss ihnen Zugang gewähren, sie brauchen nur die Schlüssel. Am ehesten verlangt einen Erbschein das Grundbuchamt, und selbst dort reicht ein notarielles Testament mit dem Protokoll seiner Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen, ein eröffnetes notarielles Testament genügt in der Regel (BGH XI ZR 401/12), unter Umständen auch ein eigenhändiges (BGH XI ZR 440/15). Einen Nachweis brauchen die Erben trotzdem, sobald sie die Coins über eine Börse oder Bank in Euro tauschen und Börse oder Bank nach der Herkunft fragen. Für Bargeld aus einer Erbschaft nennt die Sparkasse als Nachweis „letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise" (Sparkasse).
Mehrere Erben: wer über die Coins verfügen darf
Mit dem Tod gehören die Bitcoin allen Erben gemeinsam (§ 2032 Abs. 1 BGB). Den Nachlass verwalten sie gemeinsam. Was zur Erhaltung notwendig ist, darf jeder Miterbe allein tun (§ 2038 Abs. 1 BGB). Verfügen, also zum Beispiel verkaufen, können sie nur gemeinsam (§ 2040 Abs. 1 BGB).
Bei Bitcoin sieht die Praxis anders aus als das Gesetz. Wer den Seed hat, kann die Coins bewegen, egal ob er Alleinerbe, Miterbe oder gar kein Erbe ist. Schickt ein Miterbe die Coins allein auf seine Wallet, kann jeder andere verlangen, dass sie an alle Erben zurückgehen (§ 2039 BGB). Wer etwas aus dem Nachlass an sich nimmt und dabei ein Erbrecht beansprucht, das er nicht hat, muss es herausgeben (§ 2018 BGB). Ist ein Schlüssel kompromittiert, kann es eine zur Erhaltung notwendige Maßnahme sein, die Coins allein auf eine sichere Wallet zu bringen. Sie gehören dann weiter allen Erben.
Strafbar ist das Wegschicken mit einem bekannten Seed womöglich gar nicht. Das OLG Braunschweig hatte 2024 einen Fall, in dem jemand mit einem ihm bekannten Seed fremde Coins auf andere Wallets geschickt haben soll. Ausspähen von Daten, Computerbetrug und Datenveränderung hat es verneint, im konkreten Fall auch Untreue (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.9.2024, 1 Ws 185/24). Diebstahl setzt eine bewegliche Sache voraus (§ 242 StGB), und Bitcoin sind keine Sache (§ 90 BGB). Der zivilrechtliche Anspruch auf Rückgabe bleibt davon unberührt. Sein Erbrecht verliert der Miterbe dadurch auch nicht. Erbunwürdig macht nur, was in § 2339 BGB steht, etwa die Tötung des Erblassers oder das Fälschen eines Testaments, und auch das erst nach einer erfolgreichen Anfechtungsklage (§ 2339 BGB, § 2342 BGB).
Das betrifft auch die Erbfunktionen mancher Anbieter weiter unten. Sie geben nach einer Wartezeit der Person Zugriff, die du dort hinterlegt hast. Wer erbt, entscheidet aber dein Testament oder das Gesetz. Ist die hinterlegte Person nicht Alleinerbe, hält sie die Coins für die Erben.
Pflichtteil: Es zählt der Wert am Todestag
Pflichtteilsberechtigt sind deine Abkömmlinge, dein Ehepartner und deine Eltern (§ 2303 BGB). Enkel und Eltern gehen leer aus, soweit ein näherer Abkömmling den Pflichtteil verlangen kann oder etwas erbt (§ 2309 BGB). Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 BGB) und ein reiner Geldanspruch gegen den Erben (Merkblatt eines Amtsgerichts in Sachsen-Anhalt). Berechnet wird er mit Bestand und Wert des Nachlasses „zur Zeit des Erbfalls" (§ 2311 Abs. 1 BGB).
Der Anspruch entsteht mit dem Tod (§ 2317 Abs. 1 BGB) und ist sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Zinsen gibt es erst, wenn der Erbe nach einer Mahnung nicht zahlt (§ 286 Abs. 1 BGB), dann 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit 1.7.2026 bei 1,52 % (Bundesbank), der Verzugszins also bei 1,52 % + 5 % = 6,52 % im Jahr.
Bei Bitcoin heißt das: Fällt der Kurs nach dem Tod, trägt das allein der Erbe. Ein Beispiel mit erfundenen, runden Zahlen. Du hinterlässt zwei Kinder und keinen Ehepartner, dein einziges Vermögen sind Bitcoin im Wert von 200.000 € am Todestag, Schulden und Kosten lassen wir weg. Im Testament setzt du ein Kind als Alleinerben ein. Ohne Testament würden beide Kinder zu gleichen Teilen erben (§ 1924 BGB), der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also ein Viertel: 200.000 € ÷ 4 = 50.000 €.
Ein Jahr später ist der Kurs um 40 % gefallen, die Bitcoin sind noch 200.000 € × 0,6 = 120.000 € wert. Der Pflichtteil bleibt bei 50.000 €. Hat das andere Kind gleich nach dem Tod gemahnt, kommen für dieses Jahr 50.000 € × 6,52 % = 3.260 € Verzugszinsen dazu, wenn der Basiszinssatz so bleibt. Dem Erben bleiben 120.000 € − 50.000 € − 3.260 € = 66.740 €. Statt eines Viertels gehen damit 50.000 € ÷ 120.000 € = rund 42 % des verbliebenen Werts an den Pflichtteil. Steigt der Kurs, bleibt der Pflichtteil genauso bei 50.000 €. Erbschaftsteuer fällt in diesem Beispiel nicht an, beide Kinder bleiben unter ihrem Freibetrag von 400.000 € (§ 16 ErbStG).
Stundung kann der Erbe nur verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung wegen der Art der Nachlassgegenstände unbillig hart träfe, etwa weil er sonst das Familienheim aufgeben müsste (§ 2331a BGB). Bitcoin lassen sich allerdings jederzeit verkaufen.
Du kannst einem Pflichtteilsberechtigten auch Bitcoin als Vermächtnis zuwenden. Nimmt er es an, kann er den Pflichtteil nur noch verlangen, soweit das Vermächtnis weniger wert ist. Er kann es aber ausschlagen und den vollen Pflichtteil in Geld verlangen (§ 2307 Abs. 1 BGB). Ob er das Kursrisiko übernimmt, entscheidet also er.
Ist ein Pflichtteilsberechtigter nicht Erbe, muss ihm der Erbe Auskunft über den Nachlass geben. Er kann verlangen, dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt, und dabei sein. Die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB). Der Notar muss den Bestand selbst ermitteln, eine Plausibilitätsprüfung reicht nicht (BGH IV ZR 193/19). Ohne konkrete Anhaltspunkte muss er aber nicht „in alle denkbaren Richtungen" suchen (BGH I ZB 40/23). Was das für Kryptowerte heißt, hat noch kein Gericht entschieden. Anhaltspunkte für Coins in Eigenverwahrung sind etwa Überweisungen an Börsen auf den Kontoauszügen, eine Hardware-Wallet oder Notizen. Gibt es Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe seine Vollständigkeit an Eides statt versichert (§ 260 Abs. 2 BGB).
Wie Coins zählen, von denen alle wissen, an die aber niemand herankommt, ist ebenfalls nicht entschieden. Die Kanzlei Krau schlägt in ihrer Zusammenfassung eines Fachaufsatzes von Loll vor, Coins mit nachweislich verlorenem Schlüssel wie ein unsicheres Recht zu behandeln (Krau über Loll, ZEV 2025, 141). Solche Rechte bleiben zunächst außer Ansatz, und tauchen die Schlüssel doch noch auf, wird nachträglich ausgeglichen (§ 2313 BGB).
Bitcoin schon zu Lebzeiten verschenken
Schenkst du Bitcoin zu Lebzeiten, zählt das für den Pflichtteil zehn Jahre lang mit. Im ersten Jahr vor dem Tod voll, danach für jedes weitere Jahr ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren gar nicht mehr. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist erst mit dem Ende der Ehe (§ 2325 Abs. 3 BGB).
Für den Wert unterscheidet das Gesetz zwei Fälle. Verbrauchbare Sachen zählen mit dem Wert bei der Schenkung, alles andere mit dem Wert beim Erbfall, außer es war bei der Schenkung weniger wert (§ 2325 Abs. 2 BGB). Wohin Bitcoin gehören, hat kein Gericht entschieden. Verbrauchbare Sachen sind nach dem Gesetz bewegliche Sachen (§ 92 BGB), und Bitcoin sind keine Sache (§ 90 BGB). Zählen sie deshalb nicht als verbrauchbar, gilt der niedrigere Wert. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du schenkst deiner Nichte 0,5 BTC im damaligen Wert von 30.000 € und stirbst viereinhalb Jahre später, als sie 80.000 € wert sind. Es zählt der niedrigere Wert, die 30.000 €, die der BGH allerdings um die Inflation bis zum Todestag hochrechnet (BGH IV ZR 2/91). Die Schenkung liegt im fünften Jahr vor dem Tod, also zählen sechs Zehntel davon, ohne die Inflationsanpassung 30.000 € × 0,6 = 18.000 €.
Die Frist beginnt erst, wenn du den Gegenstand endgültig weggibst und ihn auch nicht im Wesentlichen weiter nutzt (BGH IV ZR 474/15). Behältst du eine Kopie des Seeds, kannst du die geschenkten Coins jederzeit selbst bewegen. Ob die Frist dann überhaupt anläuft, ist fraglich. Rechtsprechung zu Seeds gibt es nicht.
Den Seed jemandem zu geben, damit er sich die Coins nach deinem Tod holt, dürfte keine wirksame Schenkung sein, solange du die Coins selbst noch bewegen kannst. Eine Entscheidung zu Seeds gibt es auch hier nicht. Ein Schenkungsversprechen, das erst gelten soll, wenn du vor dem Beschenkten stirbst, braucht die Form eines Testaments oder Erbvertrags (§ 2301 Abs. 1 BGB). Ohne diese Form bleiben die Coins im Nachlass, und wer sie nach dem Tod wegschickt, muss sie den Erben zurückgeben. Anders ist es, wenn du die Coins schon zu Lebzeiten auf eine Wallet schickst, die nur der Beschenkte kontrolliert. Dann ist die Schenkung vollzogen (§ 2301 Abs. 2 BGB), und ein Formmangel ist geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB).
Auch bei der Schenkungsteuer zählt alles zusammen, was jemand innerhalb von zehn Jahren von dir bekommt (§ 14 ErbStG). Ein Beispiel dazu steht weiter unten bei der Erbschaftsteuer.
Was Erbschein und Testament kosten
Kosten entstehen vor allem, wenn die Erben einen Erbschein beantragen. Das Gericht verlangt dafür eine volle Gebühr nach Tabelle B (KV 12210) und für die eidesstattliche Versicherung, die zum Antrag gehört, noch einmal eine (Vorbemerkung 1 Abs. 2 und KV 23300, GNotKG, Anlage 1). Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses beim Erbfall, abgezogen werden nur Schulden des Verstorbenen (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Bitcoin zählen also mit dem Kurs am Todestag, auch wenn er danach fällt.
Ein Beispiel: Der Nachlass besteht nur aus Bitcoin im Wert von 100.000 €. Eine volle Gebühr nach Tabelle B beträgt bei diesem Wert 273 € (§ 34 GNotKG, Anlage 2), für Erbschein und eidesstattliche Versicherung also 2 × 273 € = 546 €. Gibt es ein Testament, kommen für die Eröffnung 109 € dazu (KV 12101), zusammen 655 €. Nimmt ein Notar die eidesstattliche Versicherung ab, kommen bei ihm Auslagen und Umsatzsteuer dazu. Brauchen deine Erben keinen Erbschein, bleibt es bei der Gebühr für die Eröffnung.
Ein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht zu verwahren, kostet einmalig 82 € (KV 12100) plus 15,50 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (Registerkosten), zusammen 97,50 €.
Erbschaftsteuer
Deutschland besteuert den gesamten Erwerb, wenn der Verstorbene oder der Erbe beim Tod Inländer ist. Inländer ist, wer hier wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält, und als deutscher Staatsangehöriger auch noch in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug ins Ausland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bewertet wird zu diesem Zeitpunkt (§ 11 ErbStG).
Bitcoin werden mit dem gemeinen Wert angesetzt, also mit dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre (§ 12 Abs. 1 ErbStG, § 9 BewG). Mehr sagen auch die Finanzverwaltungen von Bayern und Brandenburg nicht, die sich 2019 dazu geäußert haben (NWB Experten-Blog). Welche Börse und welche Uhrzeit gelten, regelt nichts. Für börsennotierte Wertpapiere schreibt das Gesetz den niedrigsten Kurs des Tages vor (§ 11 Abs. 1 BewG), für Bitcoin gibt es keine solche Regel. Auch die Erbschaftsteuer-Richtlinien erwähnen Bitcoin nur an einer Stelle, als „Finanzmittel" im Betriebsvermögen (R E 13b.23 ErbStR 2019), eine Bewertungsregel für Bitcoin im Privatvermögen enthalten sie nicht. Für die Einkommensteuer lässt das BMF Tagesdurchschnitts-, Tageszeit- oder Tagesschlusskurs zu, solange einheitlich bewertet wird (BMF-Schreiben vom 6.3.2025, Rn. 91). Für die Erbschaftsteuer steht das nirgends.
Freibeträge und Steuersätze
Stand Oktober 2026 gelten diese Freibeträge (§ 15 ErbStG, § 16 ErbStG):
| Wer erbt | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (nur beim Erben) | I | 100.000 € |
| u. a. Geschwister, Nichten und Neffen | II | 20.000 € |
| alle anderen | III | 20.000 € |
Dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 € für den Ehe- oder Lebenspartner und von 10.300 € bis 52.000 € für Kinder bis 27, je nach Alter. Er sinkt um den Kapitalwert von Hinterbliebenenrenten, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen (§ 17 ErbStG). Für die Kosten von Bestattung und Abwicklung werden ohne Nachweis 15.000 € abgezogen, einmal pro Erbfall (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Auf den Rest gilt je nach Steuerklasse dieser Satz (§ 19 ErbStG):
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz der Stufe gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb. Knapp über einer Grenze mildert das ein Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG).
Zwei Beispiele mit erfundenen Zahlen, jeweils ohne andere Erbschaften, Schenkungen oder Schulden. Dein Kind, älter als 27, erbt allein Bitcoin im Wert von 600.000 € am Todestag: 600.000 € − 15.000 € Pauschbetrag − 400.000 € Freibetrag = 185.000 €. Das liegt in der Stufe bis 300.000 €, also 185.000 € × 11 % = 20.350 € Steuer, rund 3,4 % des Erbes. Ein Freund erbt allein Bitcoin im Wert von 1.000.000 €: 1.000.000 € − 15.000 € − 20.000 € = 965.000 €, Steuerklasse III, 965.000 € × 30 % = 289.500 €.
Ob Freibeträge und Sätze so bleiben, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 über zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer verhandelt. Im ersten greift Bayern unter anderem die Freibeträge und Steuersätze an (BVerfG, Pressemitteilung 48/2026). Im zweiten wendet sich ein Erbe, der nur Privatvermögen geerbt hat, gegen die Begünstigung von Betriebsvermögen (Pressemitteilung 49/2026). Bitcoin im Privatvermögen bekommen solche Begünstigungen ebenfalls nicht. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet, voraussichtlich 2027 (Ebner Stolz, 14.10.2026).
Wenn der Kurs nach dem Tod fällt
Was der Kurs nach dem Todestag macht, ändert an der Steuer nichts. Der BFH schreibt: „Wertminderungen oder Wertsteigerungen nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das gilt zum Nachteil wie zum Vorteil des Erwerbers." Der Stichtag bleibt auch, wenn der Erbe zunächst gar nicht verfügen kann (BFH II R 29/16). Für Coins, an die deine Erben erst nach der Prüffrist eines Anbieters herankommen, zählt also trotzdem der Kurs am Todestag. Fallen die Bitcoin des Freundes aus dem Beispiel um 70 % auf 300.000 €, bleibt die Steuer bei 289.500 €. Das sind 289.500 € ÷ 300.000 € = 96,5 % dessen, was übrig ist.
Niedriger festsetzen darf das Finanzamt aus Billigkeitsgründen nur ausnahmsweise, wenn der Erbe ohne eigenes Verschulden letztendlich gar nicht bereichert ist (BFH II R 1/22 vom 25.2.2026). Dem Freund bleiben im Beispiel 300.000 € − 289.500 € = 10.500 €, bereichert ist er also noch. Die besondere Stundung im Erbschaftsteuergesetz gilt nur für begünstigtes Betriebsvermögen und Wohnimmobilien (§ 28 ErbStG). Für Bitcoin bleibt die allgemeine Stundung, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre, in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheit (§ 222 AO).
Schenkungen aus den letzten zehn Jahren
Alles, was dein Kind innerhalb von zehn Jahren von dir bekommt, wird zusammengerechnet, frühere Schenkungen mit ihrem damaligen Wert (§ 14 ErbStG). Ein Beispiel: Du hast dem Kind aus dem Beispiel oben 2021 Bitcoin im damaligen Wert von 300.000 € geschenkt. Das war steuerfrei, es lag unter dem Freibetrag. Beim Erbe 2026 rechnet das Finanzamt: (600.000 € − 15.000 €) + 300.000 € = 885.000 €, minus 400.000 € Freibetrag = 485.000 €, davon 15 % = 72.750 €. Abgezogen wird die Steuer, die nach heutigem Recht auf die Schenkung angefallen wäre, hier 0 €. Es bleiben 72.750 € statt 20.350 €. Lag die Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, wären es 20.350 € wie oben. Was die geschenkten Coins seit 2021 an Wert gewonnen haben, zählt in keinem der beiden Fälle mit.
Anzeige und was das Finanzamt sonst erfährt
Jeder Erwerb muss dem Finanzamt binnen drei Monaten schriftlich angezeigt werden, nachdem der Erbe davon erfahren hat (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Bei Schenkungen ist auch der Schenker dazu verpflichtet (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Eine Ausnahme gilt, wenn ein deutsches Gericht, Notariat oder Konsulat das Testament eröffnet hat und sich das Verhältnis zum Verstorbenen eindeutig daraus ergibt. Sie gilt nicht, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften dabei sind, die keine Bank meldet (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Bitcoin stehen nicht in dieser Liste. Nach dem Wortlaut müssen sie dann nicht eigens angezeigt werden, eine Aussage der Finanzverwaltung dazu war nicht zu finden. Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, gehören sie hinein (§ 31 ErbStG).
Banken und andere, die geschäftsmäßig fremdes Vermögen verwahren, melden dem Finanzamt innerhalb eines Monats, was sie für den Verstorbenen halten (§ 33 ErbStG), außer es sind nicht mehr als 5.000 € (§ 1 Abs. 4 ErbStDV). Ob Kryptobörsen und Verwahrer darunter fallen, sagen Gesetz und Verordnung nicht ausdrücklich. Der Wortlaut ist weit. Eine Aussage der Finanzverwaltung war nicht zu finden, auch nicht in den Erbschaftsteuer-Richtlinien. Bitcoin in Eigenverwahrung meldet niemand.
Eine Spur hinterlassen sie trotzdem. Seit 2026 erfassen Kryptobörsen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz die Transaktionen ihrer Kunden, auch Auszahlungen an Adressen, die keinem Anbieter zugeordnet sind, etwa auf eine Hardware-Wallet. Die meldet die Börse als Summe mit Marktwert und Anzahl der Coins. Die erste Meldung für 2026 geht bis 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 9 KStTG, § 11 KStTG). Wie Behörden auch ohne Meldung davon erfahren, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg. Eine Frau soll nach dem Tod eines Verwandten dessen Krypto-Wallet an sich genommen und das Erbe nicht versteuert haben. Ins Rollen kam der Fall durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart, sichergestellt wurden rund 64 Mio. €. Verurteilt ist bisher niemand (Stuttgarter Zeitung, 25.3.2026).
Wer Bitcoin absichtlich aus der Erklärung weglässt oder das Finanzamt pflichtwidrig darüber in Unkenntnis lässt und so Steuer verkürzt, begeht Steuerhinterziehung. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn (§ 370 AO). Hat der Verstorbene in seiner Steuererklärung Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen weggelassen und erfahren die Erben davon, müssen sie das unverzüglich anzeigen und richtigstellen, solange die Festsetzungsfrist läuft (§ 153 Abs. 1 AO).
Wenn Erbe oder Verstorbener in Österreich lebt
Lebt der Verstorbene in Österreich und der Erbe in Deutschland, zahlt der Erbe auf den gesamten Erwerb deutsche Erbschaftsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Umgekehrt genauso: Lebst du in Deutschland, ist auch ein Erbe mit Wohnsitz in Österreich hier steuerpflichtig. Ein Abkommen gegen Doppelbesteuerung gibt es nicht mehr. Deutschland hat es gekündigt, ein Übergangsabkommen galt noch bis 1.8.2008 (BMF Österreich). Anrechnen lässt sich nichts, weil Österreich keine Erbschaftsteuer mehr erhebt (§ 21 ErbStG). Was in Österreich gilt, steht im Leitfaden für Österreich.
Einkommensteuer, wenn deine Erben verkaufen
Das Erben selbst ist weder ein Verkauf noch eine Anschaffung. Verkaufen deine Erben die Bitcoin später, gilt die Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte: Steuerpflichtig ist der Gewinn, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Deine Erben übernehmen dabei dein Kaufdatum und deinen Kaufpreis. Ausdrücklich regelt das Gesetz das nur für den Einzelrechtsnachfolger, etwa bei einer Schenkung (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Für Erben gilt nach der Rechtsprechung des BFH dasselbe (Haufe). Zu Erbfällen sagt das BMF-Schreiben von 2025 nichts. Eine Verlängerung der Frist auf zehn Jahre gibt es bei Bitcoin nicht (Rn. 63).
Nach geltendem Recht können deine Erben Coins, die du länger als ein Jahr hattest, also sofort steuerfrei verkaufen. Für Erbfälle ab 2027 kann die geplante Reform das ändern (siehe unten). Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du kaufst am 1.3.2026 1 BTC für 50.000 € und stirbst am 1.6.2026. Verkauft dein Erbe am 1.12.2026 für 90.000 €, sind 90.000 € − 50.000 € = 40.000 € Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Ab dem 2.3.2027 wäre derselbe Verkauf steuerfrei. Steuerfrei sind Gewinne auch, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen weniger als 1.000 € betragen. Das ist eine Freigrenze: Ab 1.000 € ist alles steuerpflichtig (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).
Hat dein Erbe auf dieselben Bitcoin auch Erbschaftsteuer gezahlt und verkauft er im Jahr des Erbfalls oder in den vier Jahren danach, ermäßigt sich auf Antrag seine Einkommensteuer. Das gilt für den Teil des Gewinns, der am Todestag schon da war (§ 35b EStG, BFH X R 20/21). Für das Kind aus dem Erbschaftsteuer-Beispiel wären das 20.350 € ÷ (185.000 € + 400.000 €) = 3,48 % weniger Einkommensteuer auf diesen Teil.
Teilen mehrere Erben die Coins untereinander auf, ohne dass Geld fließt, ist das weder Kauf noch Verkauf. Zahlt einer die anderen für ihren Anteil aus, hat er in Höhe der Zahlung Anschaffungskosten. Für diesen Teil läuft für ihn damit eine neue Jahresfrist, und für die anderen kann die Auszahlung ein steuerpflichtiger Verkauf sein, wenn deine Anschaffung weniger als ein Jahr zurückliegt (BMF-Schreiben vom 14.3.2006, Tz. 22, 26 und 27).
Schickt ein Erbe die geerbten Coins auf eine Wallet, in der schon eigene liegen, wird es unübersichtlich. Lässt sich nicht mehr zuordnen, welche Coins verkauft werden, gelten für die Jahresfrist die zuerst angeschafften als zuerst verkauft. Den Gewinn rechnet das BMF dann mit Durchschnittskosten, FiFo ist aber auch erlaubt. Die gewählte Methode gilt pro Wallet und bleibt, bis alle Bitcoin darin verkauft sind (BMF-Schreiben vom 6.3.2025, Rn. 61 und 62).
Geplante Reform
Das Bundesfinanzministerium will die Jahresfrist für neue Coins abschaffen. Nach dem Referentenentwurf vom 30.9.2026 sollen Gewinne aus dem Verkauf von „Tauschkryptowerten" wie Bitcoin Einkünfte aus Kapitalvermögen werden und „fristenunabhängig" besteuert werden (Referentenentwurf, S. 3 und 13). Für Kapitaleinkünfte gelten 25 % plus Soli (§ 32d Abs. 1 EStG). Das neue Recht soll ab 1.1.2027 für Coins gelten, „die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind" (§ 52 Abs. 28 EStG-E, S. 8). Für ältere Bestände bleibt es laut Begründung bei §§ 22 und 23 EStG, also bei der Jahresfrist (S. 15). Beschlossen ist das nicht. Am 12.10.2026 sagte ein Vertreter des BMF im Petitionsausschuss des Bundestags, der Entwurf sei noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien (hib 807/2026). Auf der Ergebnisliste der Kabinettssitzung vom 14.10.2026 stand er nicht (Krypto-Boersen.com, Blocktrainer, beide 14.10.2026).
Für Erben bleibt eine Frage offen. Gehen Coins „unentgeltlich" zu, sollen ihre Anschaffungskosten 0 € betragen (§ 20 Abs. 4b EStG-E, S. 3). Die Begründung nennt dazu „insbesondere" Airdrops und Bountys (S. 14). Erbschaft und Schenkung erwähnt der Entwurf nicht. Liest man ihn wörtlich, könnte eine Erbschaft nach 2026 ein solcher Zugang sein, auch wenn du die Coins vor 2027 gekauft hast. Dann gälte für sie das neue Recht ohne Jahresfrist und mit Anschaffungskosten von 0 €. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Dein Kind erbt 2027 einen Bitcoin, den du 2020 gekauft hast, und verkauft ihn für 90.000 €. Nach geltendem Recht ist das steuerfrei. Nach dieser Lesart wären es ohne andere Kapitalerträge (90.000 € − 1.000 € Sparer-Pauschbetrag) × 25 % = 22.250 € plus Soli (§ 20 Abs. 9 EStG). Bisher treten Erben in die Position des Verstorbenen ein (siehe oben). Der Bitcoin Bundesverband hält das Verhältnis für klärungsbedürftig und schlägt vor, ausdrücklich zu regeln, dass Anschaffung, Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers fortgeführt werden (Perspektive Ausland, 12.10.2026). Die Kanzlei gtkp nennt das Verhältnis zu Schenkung und Erbfall „noch nicht sauber geklärt" (gtkp). Die Kanzlei LHP schreibt, wegen der Gesamtrechtsnachfolge dürfe ein Erbfall nicht ohne Weiteres wie ein neuer Zugang behandelt werden (LHP).
Ab 2028 sollen inländische Kryptodienstleister die Steuer beim Verkauf einbehalten. Kennt die Plattform Anschaffungskosten und Kaufdatum nicht, setzt sie die Angaben des Steuerpflichtigen an. Tut sie das nicht, „ist von einer Anschaffung nach dem 31. Dezember 2026 auszugehen und bemisst sich der Steuerabzug nach 50 Prozent der Einnahmen" (§ 43a Abs. 2 EStG-E, S. 5). Bei 10.000 € Erlös wären das 10.000 € × 50 % × 25 % = 1.250 €, dazu kommt der Soli. Abgeltend wirkt laut Begründung nur ein Steuerabzug in zutreffender Höhe (S. 14), zu viel Einbehaltenes holt man sich also über die Steuererklärung zurück. Für geerbte Altbestände heißt das: Ohne Belege für dein Kaufdatum behandelt die Plattform sie beim Steuerabzug wie neue Coins.
Welche Nachweise deine Erben brauchen
Für die Jahresfrist zählt dein Kaufdatum, für den Gewinn dein Kaufpreis. Beides müssen deine Erben belegen können. Hast du über zentrale Börsen ausländischer Betreiber gekauft oder verkauft, und in der Regel auch über dezentrale, geht das BMF von einer erweiterten Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO aus. Fehlende Aufzeichnungen oder Datenverluste gehen dann zu Lasten der Steuerpflichtigen (BMF-Schreiben vom 6.3.2025, Rn. 89). Was das Finanzamt nicht ermitteln kann, schätzt es (§ 162 AO). Eine Schätzung darf aber nicht dazu dienen, Steuerpflichtige zu sanktionieren (Rn. 92). Als Belege nennt das BMF unter anderem Screenshots aus Wallets und Abfragen in einem Block Explorer (Rn. 101), Anschaffungszeitpunkt, Menge und Art der Anschaffung (Rn. 103) sowie Wallet-Bestände an Stichtagen, Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes (Rn. 104). Wer P2P gekauft hat (Bitcoin privat kaufen in Deutschland), hat keine Börsenbelege und ist auf die anderen Nachweise angewiesen.
Was deine Erben dafür brauchen:
- Kaufbelege der Börsen mit Datum, Menge und Euro-Betrag, am besten als Export
- Kontoauszüge mit den Überweisungen an die Börsen
- eine Liste, welche Coins wann auf welche Wallet gegangen sind, mit Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes
- bei Multisig oder Timelock die Wallet-Konfiguration, damit sich die Historie nachvollziehen lässt
- jede Umbuchung an dich selbst, etwa beim Erneuern eines Timelocks oder beim Umzug auf einen neuen Seed, mit Transaktions-Hash. Sonst reißt die Spur ab
Für die Erbschaftsteuer halten deine Erben zusätzlich fest, wie viele Coins am Todestag da waren und mit welcher Kursquelle sie bewertet haben.
Diese Unterlagen zeigen genau, was du besitzt. Bewahr sie so auf wie die Wallet-Konfiguration, also nicht offen und nicht im Testament.
Die Setups im Vergleich
Wie viele Bitcoin durch Todesfälle verloren gehen, weiß niemand. Schätzungen wie die von River leiten verlorene Coins daraus ab, wie lange sie nicht bewegt wurden, und trennen Todesfälle nicht von vergessenen Passwörtern (CryptoSlate, 15.1.2025).
Ich halte Multisig für den besseren Weg als ein einzelnes Seed-Backup mit Anleitung. Bei 2 von 3 darf ein Schlüssel verloren gehen, und wer einen einzelnen findet, kann damit nichts anfangen. Bei einem einzelnen Seed ist beides ein Totalschaden. Multisig ist komplizierter, das stimmt. Gegen die Komplexität hilft ein Probelauf, gegen einen verlorenen oder gefundenen Seed hilft nichts. Einen bestimmten Anbieter empfehle ich nicht. Die Anbieter unten sind Beispiele, damit du siehst, wie die Modelle in der Praxis aussehen.
| Setup | Was die Erben brauchen | Hängt von einem Anbieter ab | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
| Ein Seed plus Anleitung (Single-Sig) | Seed, eventuell Passphrase | nein | Wer den Seed findet, hat alles. Fehlt die Passphrase, öffnet sich eine andere, meist leere Wallet |
| Shamir-Backup (SLIP-39) | genug Shares, z. B. 2 von 3 (Standard bei Trezor: ein einzelner Share) | nein | Die Shares werden in eine BIP39-Wallet getippt und funktionieren dort nicht |
| Multisig selbst verwaltet, z. B. 2 von 3 | zwei Seeds plus Wallet-Konfiguration | nein | Die Konfiguration fehlt. Dann braucht es alle Seeds und das Wissen, wie die Wallet aufgebaut war |
| Multisig mit Anbieter (Collaborative Custody) | Claim beim Anbieter, je nach Modell eigener Schlüssel | ja, für den Erbweg | Der Anbieter gibt Zugriff, ohne zu wissen, wer Erbe ist |
| Timelock (Miniscript) | Erbschlüssel, je nach Setup mit einem weiteren Schlüssel, plus Wallet-Konfiguration, nach Ablauf der Frist | je nach Modell | Die Frist läuft ab, solange du lebst, oder den Erben fehlt die Konfiguration |
Ein Seed plus Anleitung
Das einfachste Setup hat den größten Single Point of Failure: Wer den Seed findet, hat alle Coins. Dazu kommt die Passphrase. Ist eine gesetzt und die Erben kennen sie nicht oder tippen sie falsch, öffnet sich eine andere, meist leere Wallet, ohne Fehlermeldung (BIP39, Trezor). Jameson Lopp, Mitgründer von Casa, vergleicht Seed plus Passphrase deshalb mit einem 2-von-2-Multisig: zwei Teile, und fehlt einer, ist alles weg (Lopp, 2022). Das Gerät selbst ist kein Backup. Ein Ledger setzt sich nach drei falschen PINs auf Werkseinstellungen zurück, danach hilft nur noch der Seed (Ledger). Erben sollten deshalb nie raten.
Shamir-Backup
Trezor erzeugt bei den Geräten der Safe-Reihe standardmäßig ein Shamir-Backup aus einem einzigen Share mit 20 Wörtern (Trezor). Das ist ein vollständiges Backup wie ein normaler Seed, nur in einem anderen Format. Aufteilen auf mehrere Shares kannst du es später. Der alte Einzel-Share bleibt laut Trezor danach gültig und muss deshalb weg. Unter der Schwelle verrät ein Share nichts über den Seed (SLIP-39). Die Wörter stammen aber aus einer anderen Wortliste, und mit BIP39 ist SLIP-39 „for the most part" nicht kompatibel. Wer 20 Wörter findet und sie in eine normale BIP39-Wallet tippt, kommt nicht weiter.
Lopp hat 2019 gegen Shamir argumentiert: Beim Aufteilen und beim Zusammensetzen liegt der Seed wieder vollständig auf einem Gerät, und einzelne Shares lassen sich nicht widerrufen (Lopp, Casa-Blog, 2019). 2022 zählte er Trezors Umsetzung trotzdem zu den besten Backup-Methoden (Lopp, 2022).
Etwas ganz anderes ist es, einen normalen Seed in zwei Hälften zu teilen und getrennt zu lagern. Wer eine Hälfte findet, hat den Rest deutlich leichter zu erraten. Das Bitcoin Wiki rät ausdrücklich davon ab und verweist auf Multisig (Bitcoin Wiki).
Multisig, selbst verwaltet
Bei 2 von 3 reichen zwei Seeds, aber nur zusammen mit der Wallet-Konfiguration, also dem Descriptor mit allen xpubs. Fehlt die und ist ein Schlüssel verloren, reichen die übrigen nicht mehr (Unchained). Die Konfiguration muss deshalb in jedes Backup. Stehlen kann man mit ihr nichts, sie zeigt aber Guthaben und Transaktionshistorie (Unchained).
Multisig mit Anbieter
Hier hält ein Anbieter einen der Schlüssel und organisiert den Erbweg. Zwei Beispiele, Preise und Abläufe laut den Anbietern, Stand 13. Oktober 2026:
Casa kostet im Standard-Plan 250 $ im Jahr für einen Tresor mit drei Schlüsseln, die Erbfunktion ist in allen Plänen für Privatpersonen enthalten (Casa). Der Erbe stellt den Antrag in der App und braucht keinen Totenschein. Danach läuft eine Prüffrist von sechs Monaten, in der du den Antrag ablehnen kannst (Casa Support). Beim Tresor mit drei Schlüsseln bekommt der Erbe danach Zugriff auf deinen Mobile Key und den Casa-Schlüssel, also zwei von drei (Casa Support). Für die Signatur des Casa-Schlüssels gilt dann noch eine Wartezeit von 7 Tagen (Casa Support). Laut Casa funktioniert die Erbfunktion weltweit (Casa FAQ). Fällt Casa weg, bleibt der Tresor laut Casa ein normales 2-von-3-Multisig, das sich mit den Recovery-Daten in einer anderen Wallet öffnen lässt. Deine Erben kommen so aber nur an die Coins, wenn sie zwei Schlüssel und diese Daten haben (Casa Support).
Nunchuk bietet im Plan Honey Badger für 480 im Jahr (die Seite nennt keine Währung) zwei Wallets mit 2 von 4 Schlüsseln und einen eigenen Erbschlüssel (Nunchuk). Den Erbweg gibt es in zwei Varianten: mit einem Timelock, den Nunchuk durchsetzt und der sich später ändern lässt, oder mit einem On-Chain-Timelock, der an einem festen Datum öffnet (Nunchuk). Welche Variante du nimmst, legst du beim Einrichten fest. Ein späterer Wechsel heißt Umzug in eine neue Wallet, mit Netzwerkgebühren. Beim On-Chain-Timelock kommen die Erben laut Nunchuk auch ohne Nunchuk an die Coins, mit Erbschlüssel und Wallet-Konfiguration. Für die andere Variante nennt Nunchuk keinen solchen Weg.
Unchained, ein weiterer bekannter Anbieter, ist für Deutschland keine Option. Konten gibt es nur mit US-Wohnadresse (Unchained).
Bei allen läuft der Erbweg des Anbieters unabhängig davon, wer nach Testament oder Gesetz erbt, mit den Folgen, die oben bei den Miterben stehen.
Timelock
Bei einem Timelock wird ein zusätzlicher Weg zu den Coins erst nach einer bestimmten Zeit gültig. Es gibt zwei Arten, und sie verhalten sich verschieden.
Relative Timelocks zählen ab dem Eingang eines Coins. Bei Liana läuft die Frist für jeden Coin einzeln, zum Erneuern schickst du jeden Coin rechtzeitig an dich selbst (Liana). Technisch ist so eine Frist auf 65.535 Blöcke begrenzt, rund 455 Tage (BIP 68). Die Community-Version von Liana ist kostenlos und Open Source, die Regeln stehen im Bitcoin-Skript und nicht auf einem Server (Liana). Die Blockstream App, früher Green, arbeitet mit 2 von 2 aus deinem Schlüssel und einem Server-Schlüssel hinter 2FA. Nach 51.840 Blöcken, rund 360 Tagen, kannst du jeden Eingang allein mit deinem Schlüssel ausgeben, die App erinnert dich vorher ans Neu-Einzahlen (Blockstream). Das ist ein Notausgang für deinen eigenen Schlüssel. Deine Erben brauchen dafür deinen Seed, einen eigenen Erbschlüssel gibt es dort nicht.
Absolute Timelocks öffnen an einem festen Datum. So arbeitet Nunchuks On-Chain-Variante (Nunchuk). Verlängern heißt dann, vorher in eine neue Wallet umzuziehen.
Bitcoin Keeper bietet einen „Inheritance Key", der nach einer gewählten Zeit gültig wird, ohne Abo (Bitcoin Keeper). Welche der beiden Arten dahintersteckt, sagt die Seite nicht.
Bei relativen Timelocks gilt: Vergisst du das Erneuern, öffnet sich der zweite Weg schon zu Lebzeiten, und jedes Erneuern kostet Gebühren. Bei absoluten musst du vor dem Datum umziehen. In beiden Fällen brauchen die Erben neben dem Schlüssel die Wallet-Konfiguration, ohne sie lassen sich die Coins nicht wiederherstellen (BitBox über Liana). Und der Weg öffnet sich auch, wenn du lebst, aber nicht handeln kannst, etwa nach einem Unfall. Für Prüffristen wie bei Casa gilt dasselbe.
Testament, Schließfach, Notar: wo die Anleitung hingehört
Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 Abs. 1 BGB). Das Gericht eröffnet es und gibt den Beteiligten den sie betreffenden Inhalt schriftlich bekannt (§ 348 Abs. 3 FamFG). Beteiligt ist jeder, dessen Rechtslage das Testament unmittelbar berührt, auch gesetzliche Erben, die es enterbt, und eröffnet wird grundsätzlich das gesamte Schriftstück (OLG München 31 Wx 108/21). In der Praxis bekommen Erben und enterbte gesetzliche Erben Kopien per Post (AG Freising). Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, darf das eröffnete Testament einsehen (§ 357 Abs. 1 FamFG). Das Erbschaftsteuer-Finanzamt bekommt eine beglaubigte Abschrift (§ 34 ErbStG, § 7 ErbStDV).
Eine Anleitung, die nichts verfügt und nur beschreibt, wie man an die Coins kommt, ist kein Testament. Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss sie dann auch nicht abgeliefert werden und wird nicht eröffnet. Eine Entscheidung dazu gibt es nicht.
Ein Schließfach öffnet nach dem Tod in der Regel weder Gericht noch Notar. Ausnahmen sind ein Nachlasspfleger und ein Notar, der für einen Pflichtteilsberechtigten das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses dabei zu sein (§ 2314 BGB). Die Bank meldet dem Finanzamt nur, dass es ein Fach gibt, und dessen Versicherungswert, falls sie ihn kennt. Was darin liegt, meldet sie nicht (§ 1 Abs. 3 ErbStDV). Wer an das Fach darf, regeln die Bedingungen der Bank. Erben weisen sich mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll aus. Bei Degussa darf jeder von mehreren Erben allein an das Fach, und eine Vollmacht über den Tod hinaus gilt weiter, bis Erben oder Testamentsvollstrecker sie widerrufen (Degussa, Schließfach-AGB August 2026, Ziff. 7). Über den Inhalt verfügen können mehrere Erben aber nur gemeinsam (Rose & Partner, § 2040 BGB). Wie andere Banken den Zugang regeln, steht in ihren Bedingungen. Endet der Mietvertrag und räumt niemand das Fach, darf die Sparkasse es vier Wochen nach einer Aufforderung per Einschreiben öffnen, im Beisein von zwei Angestellten, und protokolliert den Inhalt (Sparkasse Kraichgau, Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern, Nr. 7). Ein Seed im Schließfach ist damit kein privater Weg zu einem einzelnen Erben. Bei Multisig sieht das anders aus: Ein einzelner Schlüssel im Schließfach reicht nicht zum Ausgeben, auch wenn ihn dort jemand sieht.
Bleibt die Frage nach dem Notar. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Notar dafür notwendig ist, oder ob Notare überhaupt technisch und OpSec-erfahren genug sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Was es gibt:
Ein notarielles Testament kommt automatisch in die besondere amtliche Verwahrung (§ 34 Abs. 1 BeurkG) und wird im Zentralen Testamentsregister registriert (§ 78d BNotO). Ein eigenhändiges Testament nimmt das Amtsgericht auf Wunsch ebenfalls in Verwahrung (§ 2248 BGB), die Kosten stehen oben. Privat aufbewahrte Testamente lassen sich nicht registrieren. Das Register speichert nur, wo ein Testament liegt, den Inhalt nicht (notar.de). Ein notarielles Testament hat außerdem einen praktischen Vorteil: Mit dem Eröffnungsprotokoll ersetzt es bei Banken und im Grundbuch in der Regel den Erbschein (siehe oben).
Die Notarkammern raten beim digitalen Nachlass, Zugangsdaten für die Hinterbliebenen festzuhalten und Vollmachten über den Tod hinaus auszustellen (notar.de, 2.11.2022). Kryptowerte erwähnt der Artikel nicht, und von Bundesnotarkammer oder Deutschem Notarinstitut war zu Bitcoin im Nachlass nichts zu finden.
Offen ist, ob ein versiegelter Umschlag mit Zugangsdaten, den du beim Notar hinterlegst, nach dem Tod beim Nachlassgericht landet und eröffnet wird. Frag das, bevor du etwas hinterlegst.
Was in die Anleitung für die Erben gehört
Die Anleitung ist das Dokument, das deine Erben am Ende tatsächlich in der Hand halten. Zwei Dinge gehören nicht hinein. Geheimnisse: Seed, Passphrase und PINs stehen nicht drin, die Anleitung sagt nur, wo etwas liegt (Casa). Und wer was bekommt: Das gehört ins Testament. Sonst kann die Anleitung selbst als Testament gelten und beim Nachlassgericht eröffnet werden (siehe oben).
Was hineingehört:
- welches Setup du hast (Single-Sig, Multisig mit Quorum, Timelock) und mit welchem Gerät oder welcher Wallet-Software die Seeds erzeugt wurden. Seeds sind zwischen Wallets oft nicht kompatibel (Haslhofer/Gumilar/Pouzar-Hofmeister, Sachverständige 1/2025, S. 20)
- mit welcher Software die Erben wiederherstellen, Schritt für Schritt, und was sie tun, wenn es die App eines Anbieters nicht mehr gibt
- wo die Teile liegen: Geräte, Seed-Backups, Wallet-Konfiguration
- ob es eine Passphrase gibt und wo sie getrennt vom Seed liegt
- dass niemand PINs rät
- ob es Trick-PINs oder eine Duress-Wallet gibt, damit niemand das Gerät löscht oder die falsche Wallet öffnet (Coldcard)
- dass niemand Seed-Wörter fotografiert oder in ein Handy oder einen Computer tippt
- dass kein Hersteller und keine Börse nach dem Seed fragt. Briefe, Mails oder Anrufe, die das tun, sind Betrug. Im Februar 2026 gingen solche Briefe per Post an Trezor- und Ledger-Nutzer (BleepingComputer, 14.2.2026)
- bei einem Anbieter: welcher, wie der Claim abläuft und wie lange er dauert
- wen die Erben bei technischen Fragen anrufen können
- dass die Bitcoin in die Anzeige an das Erbschaftsteuer-Finanzamt gehören und bei mehreren Erben niemand allein etwas bewegt oder verkauft, außer um die Coins zu sichern
- wo die Steuerunterlagen mit den Kaufdaten liegen
- das Datum der letzten Aktualisierung
Ob die Anleitung funktioniert, zeigt erst ein Probelauf. Lopp beschreibt den Test für ein einzelnes Backup so: neue Wallet anlegen, Backup aufschreiben, 10 bis 20 $ einzahlen, die Wallet löschen, aus dem Backup wiederherstellen und den Betrag wieder ausgeben (Lopp, 2022). Für die Erben heißt das: eine zweite Wallet mit demselben Setup und einem kleinen Betrag, die sie allein mit der Anleitung wiederherstellen. Wo sie hängen bleiben, ergänzt du die Anleitung. Dafür müssen sie allerdings wissen, dass es Bitcoin gibt. Wie früh du sie einweihst, ist eine eigene Abwägung.
Lopp rät außerdem, Verstecke regelmäßig zu kontrollieren. Sonst merkst du nicht, wenn jemand sie über die Jahre nach und nach findet. Für Backups empfiehlt er versiegelte, nummerierte Beutel, an denen du siehst, ob sie geöffnet wurden (Lopp, 2022). Bei Timelocks passt die Kontrolle gut zum Erneuern.
Ändert sich das Setup, muss jede Kopie der Anleitung mit. Wie schnell das nötig werden kann, hat der Sommer 2026 gezeigt. Bei Coldcard-Firmware vor den Updates von Ende Juli 2026 kam der Zufall für neue Seeds aus einem vorhersagbaren Generator statt aus dem Hardware-Zufallsgenerator (eSecurity Planet, 3.8.2026). Ein Firmware-Update repariert bestehende Seeds nicht, Betroffene mussten einen neuen Seed erzeugen und die Coins umziehen (Coldcard). Ausgenommen sind Seeds, für die mindestens 50 Würfelwürfe eingegeben wurden. Genau so hatte Lopp 2023 empfohlen, Seeds auf der Coldcard zu erzeugen (Lopp, 2023). Wer betroffen war, für den waren alle hinterlegten Backups und Anleitungen veraltet.
Offene Fragen an Notariat und Steuerberatung
Ein paar Fragen beantworten weder Gesetz noch BMF-Schreiben noch die Fachartikel. Beantworten können sie Leute, die Nachlässe mit Bitcoin schon abgewickelt haben.
An Notarinnen und Notare:
- Welchen Bitcoin-Kurs legt ihr beim Pflichtteil und im notariellen Nachlassverzeichnis zugrunde, also welche Börse und welche Uhrzeit? Im Gesetz steht nur „zur Zeit des Erbfalls" (§ 2311 BGB).
- Wie sucht ihr beim notariellen Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB) nach Kryptowerten, und was gilt für euch als konkreter Anhaltspunkt?
- Wie bewertet ihr Coins, von denen alle wissen, an die aber niemand herankommt? Wendet ihr § 2313 BGB an?
- Zählen Bitcoin bei der Pflichtteilsergänzung als verbrauchbare Sache oder als anderer Gegenstand (§ 2325 Abs. 2 BGB)?
- Läuft die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB an, wenn der Schenker eine Kopie des Seeds behält?
- Wird eine reine Anleitung mit Zugangsdaten, die nichts verfügt, nach dem Tod beim Nachlassgericht abgeliefert und eröffnet? Was passiert damit, wenn sie versiegelt bei euch hinterlegt ist?
- Was passiert mit einem Seed, den ihr beim Öffnen eines Schließfachs für ein Nachlassverzeichnis findet? Kommt er ins Verzeichnis?
An die Steuerberatung:
- Welchen Kurs akzeptiert das Erbschaftsteuer-Finanzamt? Es gibt nur den gemeinen Wert (§ 9 BewG), keine Vorgabe zu Börse und Uhrzeit.
- Fallen Kryptobörsen und Verwahrer unter die Anzeigepflicht des § 33 ErbStG?
- Müssen Erben Bitcoin eigens anzeigen, wenn das Testament gerichtlich eröffnet wurde und sonst die Ausnahme des § 30 Abs. 3 ErbStG greifen würde?
- Wie behandelt die geplante Reform Coins, die nach 2026 vererbt werden, die der Verstorbene aber vor 2027 gekauft hat? Und gilt eine Ausgleichszahlung zwischen Miterben nach 2026 als Anschaffung nach neuem Recht?
- Wendet ihr § 35b EStG auf Verkäufe geerbter Bitcoin innerhalb der Jahresfrist an?
Antworten und Korrekturen gern über LinkedIn oder X.
Quellen
Erbrecht und Verfahren
- BGB (§§ 90, 92, 260, 271, 286, 288, 518, 1922 ff., 1960, 1967 ff., 2018, 2032 ff., 2248, 2259, 2301, 2303 ff., 2325, 2331a, 2339 ff., 2353)
- FamFG (§§ 343, 348, 357) · GBO § 35 · BeurkG § 34 · BNotO § 78d
- GNotKG, Kostenverzeichnis · Gebührentabelle
- EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
- Zentrales Testamentsregister · Registerkosten
- Hessische Justiz: Aufgaben des Nachlassgerichts · AG Freising: Ablauf eines Nachlassverfahrens · AG Schwabach: Nachlassverfahren
- BGH XI ZR 401/12 (Erbschein bei Banken) · BGH XI ZR 440/15
- OLG München 31 Wx 108/21 (Testamentseröffnung)
- BGH IV ZR 193/19 · BGH I ZB 40/23 (notarielles Nachlassverzeichnis)
- BGH IV ZR 474/15 (Beginn der Zehnjahresfrist) · BGH IV ZR 2/91 (Kaufkraftschwund bei § 2325)
- OLG Braunschweig, 1 Ws 185/24 (Coins mit bekanntem Seed weggeschickt)
- Krau über Loll, ZEV 2025, 141: Kryptowerte in der Vermögensnachfolge
- notar.de: Digitalen Nachlass regeln
- Degussa: Schließfach-AGB · Sparkasse Kraichgau: Bedingungen für Schrankfächer
Erbschaftsteuer
- ErbStG · ErbStDV · BewG §§ 9, 11 · AO
- Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 (ErbStR 2019, ErbStH 2019), R E 13b.23
- NWB Experten-Blog: Verfügungen Bayern und Brandenburg zu virtuellen Währungen
- BFH II R 29/16 (Stichtagsprinzip) · BFH II R 1/22 (Billigkeit)
- BVerfG, Pressemitteilung 48/2026 · Pressemitteilung 49/2026 · Ebner Stolz zur Verhandlung
- BMF Österreich: DBA Erbschaftssteuer
Einkommensteuer
- EStG (§§ 20, 23, 32d, 35b)
- BMF-Schreiben vom 6.3.2025: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
- BMF-Schreiben vom 14.3.2006: Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
- KStTG § 9 · § 11
- BMF: Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, 30.9.2026 · Bundestag, hib 807/2026 · Krypto-Boersen.com, 14.10.2026 · Blocktrainer, 14.10.2026 · Perspektive Ausland · gtkp · LHP
Setups, Anbieter und Best Practices (Stand 13.10.2026)
- BIP39 · SLIP-39 · BIP 68 · Bitcoin Wiki: Seed phrase
- Jameson Lopp: How to Back Up a Seed Phrase (2022) · Shamir's Secret Sharing shortcomings (2019) · How to Securely Create a Bitcoin Seed Phrase (2023)
- Trezor: Single-share Backup
- Casa: Preise · Casa: Erbantrag · Casa: Erbfunktion Standard · Casa: Wenn Casa wegfällt
- Nunchuk: Pläne · Nunchuk: Inheritance
- Liana · Liana Doku · Bitcoin Keeper · Blockstream App: 2FA
- Unchained: Wallet-Konfiguration
- Coldcard: Migration nach dem RNG-Fehler · Coldcard: PINs
- BleepingComputer: Phishing-Briefe an Trezor- und Ledger-Nutzer
Für Österreich gibt es einen eigenen Leitfaden: Bitcoin vererben in Österreich
KI-gestützte Recherche aus Primärquellen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Korrekturen willkommen.