Bitcoin vererben in Österreich: ein Leitfaden

October 15, 2026

Stirbt jemand in Österreich, lädt ein Notar als Gerichtskommissär die Angehörigen zur Todesfallaufnahme ein. Was sie mitbringen sollen, steht auf oesterreich.gv.at, die Liste kommt von der Redaktion und der Notariatskammer: Sparbücher im Original, Kontoauszüge, Depots, Schließfächer mit Bank und Fachnummer, Lebensversicherungen, sogar Waffenbesitzkarten. Hardware-Wallets und Seed-Phrasen kommen darin nicht vor.

Nach den Bitcoin fragt auch sonst niemand. Coins in Eigenverwahrung stehen in keinem Register. Das Kontenregister erfasst Konten, Depots und Schließfächer bei Banken, aber keine Kryptowerte, und der Gerichtskommissär darf es nicht einmal abfragen (OGH 2 Ob 205/25y vom 20.1.2026). Wissen die Erben nichts von den Coins, kommen sie im Verfahren nicht vor. Wissen sie davon, kommen aber weder an den Seed noch an ein entsperrtes Gerät, sind die Coins für alle verloren.

Dieser Leitfaden ist für dich, wenn du deine Bitcoin selbst verwahrst und vorsorgen willst. Technisch bist du wahrscheinlich fit. Was vielen trotzdem nicht bewusst ist: wie kompliziert es für die Erben werden kann, an die Bitcoin heranzukommen. Es geht um zwei Dinge. Ein Setup, mit dem deine Erben die Coins tatsächlich bewegen können, und das, was rechtlich und steuerlich passiert, wenn sie es tun. Alles hier gilt, wenn du zuletzt in Österreich lebst. Dann sind österreichische Gerichte zuständig, und es gilt österreichisches Erbrecht (Art. 4 und 21 EuErbVO).

Was im Verlassenschaftsverfahren mit Bitcoin passiert

Der Gerichtskommissär erhebt bei der Todesfallaufnahme „das hinterlassene Vermögen samt Rechten und Verbindlichkeiten" (§ 145 Abs. 2 Z 2 AußStrG). Eine eigene Regel für Kryptowerte gibt es nicht. Bitcoin gehören dazu wie ein Sparbuch. Umfang und Wert soll er einfach feststellen, ohne aufwendige Erhebungen und möglichst ohne Sachverständige, über Auskunftspersonen und öffentliche Register (§ 145a Abs. 1 AußStrG). Was die Erben nicht sagen und in keinem Register steht, findet er also in der Regel nicht.

Danach kommt es darauf an, ob ein Inventar errichtet wird. Pflicht ist es unter anderem, wenn ein Erbe die Erbschaft nur bedingt antritt, also nur bis zum Wert des Nachlasses haften will, oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter minderjährig ist (§ 165 Abs. 1 AußStrG). Wer unbedingt antritt, haftet für die Schulden des Verstorbenen unbeschränkt, auch mit dem eigenen Vermögen (§ 801 ABGB). Gibt es Schulden und fällt der Kurs, kann das teuer werden. Ohne Inventar beschreiben und bewerten die Erben das Vermögen selbst in einer Vermögenserklärung und unterschreiben, dass sie vollständig ist. Dabei werden sie auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Erklärung hingewiesen (§ 170 AußStrG).

Bewegliche Sachen werden mit dem Verkehrswert bewertet (§ 167 Abs. 1 AußStrG), und zwar „im Zeitpunkt seines Todes" (§ 166 Abs. 1 AußStrG). Für Bitcoin geht man in der Praxis genauso vor. Welche Börse und welche Uhrzeit gelten, dafür gibt es weder eine gesetzliche Regel noch eine veröffentlichte Richtlinie. Ein Fachartikel von einem gerichtlich zertifizierten IT-Sachverständigen, einem Notarsubstituten und einer Notarin spricht von der Bewertung zum Todeszeitpunkt anhand historischer Wechselkurse und nennt keine Kursquelle (Haslhofer/Gumilar/Pouzar-Hofmeister, Sachverständige 1/2025, S. 20 f.). Eine Salzburger Kanzlei nennt in ihrem Artikel drei verschiedene Varianten: den gewichteten Durchschnittskurs einer großen Börse zum Todeszeitpunkt, 12 Uhr am Todestag und den Tagesdurchschnitt (Brandauer, 26.6.2026). Bei einem Asset, das rund um die Uhr gehandelt wird, ist das an einem unruhigen Tag kein Detail.

Gibt es konkrete Hinweise auf Kryptowerte, kann der Gerichtskommissär einen IT-Sachverständigen beiziehen, der Geräte und Unterlagen auswertet (Sachverständige 1/2025, S. 19 f.). Wird ein Inventar errichtet, trägt die Verlassenschaft dessen Kosten (§ 168 Abs. 3 AußStrG).

Bei sehr kleinen Nachlässen unterbleibt die Abhandlung. Das gilt, wenn die Aktiven insgesamt nicht über 5.000 € liegen, nichts ins Grundbuch muss und niemand die Fortsetzung beantragt (§ 153 Abs. 1 AußStrG). Zu welchem Stichtag die 5.000 € gemessen werden, sagt das Gesetz nicht.

Wer bis zur Einantwortung über die Coins verfügen darf

Bis zur Einantwortung gehören die Bitcoin der Verlassenschaft. Sie setzt als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort (§ 546 ABGB). Die Erben erwerben erst mit der Einantwortung, und im selben Paragrafen steht: „Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen." (§ 797 Abs. 1 ABGB)

Hat ein Erbe die Erbschaft angetreten und sein Erbrecht ausgewiesen, darf er das Vermögen benützen und verwalten. Mehrere Erben tun das gemeinsam (§ 810 Abs. 1 ABGB). Veräußerungen, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, brauchen die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts. Ist ein Inventar zu erwarten, dürfen solche Sachen erst verkauft werden, wenn sie im Inventar stehen (§ 810 Abs. 2 und 3 ABGB).

Ob ein Bitcoin-Verkauf zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, dazu gibt es keine veröffentlichte Entscheidung (Stand Oktober 2026). Der OGH hat 2025 entschieden: Bankguthaben auf das Anderkonto des Notars zu legen, ist bloße Verwaltung und braucht keine Genehmigung. Der Verkauf von Wertpapieren ist dagegen eine Veräußerung. Ein üblicher Verkauf volatiler Papiere zum Marktpreis werde aber „regelmäßig dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zuzuordnen sein", was im konkreten Fall noch zu prüfen war (OGH 2 Ob 203/24b vom 25.3.2025). Der Fachartikel aus „Sachverständige" empfiehlt, erst nach Abschluss des Verfahrens zu verwerten (S. 21).

Das betrifft auch die Erbfunktionen mancher Anbieter weiter unten. Sie geben deinen Erben nach einer Wartezeit Zugriff, egal wo das Verlassenschaftsverfahren gerade steht. Wer die Schlüssel hat, ist deshalb noch nicht Eigentümer. Das wird man erst mit der Einantwortung. Holt sich ein Erbe die Coins vorher oder verschweigt er sie in der Vermögenserklärung, kann das strafbar sein und ihn im schlimmsten Fall das Erbe kosten (§ 539 ABGB). Tauchen Coins erst nach der Einantwortung auf, wird das Verfahren nachträglich ergänzt (§ 183 AußStrG).

Pflichtteil: Es zählt der Wert am Todestag

Pflichtteilsberechtigt sind deine Nachkommen und dein Ehe- oder eingetragener Partner (§ 757 ABGB). Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was ihnen ohne Testament zustünde (§ 759 ABGB). Für die Berechnung gilt: „Die Schätzung hat auf den Todestag des Verstorbenen abzustellen. Bis zur Erfüllung des Geldpflichtteils stehen dem Pflichtteilsberechtigten die gesetzlichen Zinsen zu." (§ 778 Abs. 2 ABGB) Die gesetzlichen Zinsen sind 4 % im Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB). Fordern kann der Pflichtteilsberechtigte das Geld frühestens ein Jahr nach dem Tod (§ 765 Abs. 2 ABGB). Ab wann die Zinsen laufen, ist strittig. Überwiegend wird vertreten, dass sie ab dem Tod laufen, einige Autoren sehen das erst nach diesem Jahr (Eder, Pflichtteilsstundung nach dem ErbRÄG 2015, JKU 2019, S. 15 ff.).

Bei Bitcoin heißt das: Fällt der Kurs nach dem Tod, trägt das allein der Erbe. Ein Beispiel mit erfundenen, runden Zahlen. Du hinterlässt zwei Kinder und keinen Ehepartner, dein einziges Vermögen sind Bitcoin im Wert von 200.000 € am Todestag, Schulden und Kosten lassen wir weg. Im Testament setzt du ein Kind als Alleinerben ein. Ohne Testament stünde jedem Kind die Hälfte zu (§ 732 ABGB), der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also ein Viertel: 200.000 € ÷ 4 = 50.000 €.

Ein Jahr später ist der Kurs um 40 % gefallen, die Bitcoin sind noch 200.000 € × 0,6 = 120.000 € wert. Der Pflichtteil bleibt bei 50.000 €, dazu kommen bis zu 50.000 € × 4 % = 2.000 € Zinsen. Dem Erben bleiben 120.000 € − 52.000 € = 68.000 €, oder 70.000 €, wenn die Zinsen erst nach dem ersten Jahr laufen. Statt eines Viertels gehen damit 50.000 € ÷ 120.000 € = rund 42 % des verbliebenen Werts an den Pflichtteil. Steigt der Kurs, bleibt der Pflichtteil genauso bei 50.000 €.

Du kannst im Testament anordnen, dass der Pflichtteil bis zu fünf Jahre nach deinem Tod gestundet oder in Raten gezahlt wird (§ 766 Abs. 1 ABGB). Auf Antrag des Erben kann auch das Gericht stunden, wenn ihn die Zahlung „unbillig hart" träfe (§ 767 Abs. 1 ABGB). Beides verschiebt nur den Zeitpunkt. Der Pflichtteil bleibt gleich, bis zur Zahlung laufen aber weiter 4 % Zinsen im Jahr. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann das Gericht auf insgesamt bis zu zehn Jahre verlängern (§ 767 Abs. 3 ABGB).

Du kannst den Pflichtteil auch mit Bitcoin decken, etwa mit einem Vermächtnis (§ 761 Abs. 1 ABGB). Angerechnet wird es mit dem Wert am Todestag (§ 780 Abs. 2 ABGB). Fällt der Kurs danach, trifft das dann auch den Pflichtteilsberechtigten. Das musst du ausdrücklich so anordnen. Setzt du jemanden nur „auf den Pflichtteil", vermutet das Gesetz einen Geldanspruch (§ 761 Abs. 2 ABGB). Ob der Pflichtteilsberechtigte so ein Vermächtnis ablehnen und Geld verlangen kann, war nicht eindeutig zu klären. Lass das im Notariat prüfen.

Bitcoin schon zu Lebzeiten verschenken

Schenkst du Bitcoin schon zu Lebzeiten, zählt das beim Pflichtteil mit. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden ohne zeitliche Grenze hinzugerechnet (§ 783 ABGB), Schenkungen an andere nur aus den letzten zwei Jahren vor dem Tod (§ 782 Abs. 1 ABGB). Bewertet wird zum Tag der Schenkung, angepasst nur an den Verbraucherpreisindex (§ 788 ABGB). Was der Kurs danach macht, spielt dafür keine Rolle.

Schenkungen an Angehörige über 50.000 € innerhalb eines Jahres meldest du binnen drei Monaten dem Finanzamt, bei anderen Personen gilt das ab 15.000 € in fünf Jahren (§ 121a BAO). Die BMF-Seite zur Schenkungsmeldung nennt Kryptowährungen nicht ausdrücklich, in der Steuerberatung werden sie als meldepflichtig behandelt (crypto-tax.at). Erbschaften fallen nicht unter diese Meldepflicht.

Und den Seed jemandem zu geben, damit er die Coins nach deinem Tod an sich nimmt, ist keine wirksame Schenkung auf den Todesfall. Dafür braucht es einen Notariatsakt (§ 603 ABGB).

Was das Verfahren kostet

Zwei Posten hängen vom Wert ab, und Bitcoin zählen voll mit. Der Gerichtskommissär rechnet vom Vermögen „ohne Abzug von Schulden" (§ 3 Abs. 1 GKTG) nach der Staffel in § 13 Abs. 1 GKTG. Die geltenden Beträge stehen in den Anmerkungen zu § 13 im RIS, zuletzt um 30 % erhöht ab 1.5.2023 (BGBl. II Nr. 133/2023). Dazu kommt Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 GKTG). Das Gericht verlangt eine Pauschalgebühr von 0,5 % des reinen Nachlasses, seit 1.8.2026 mindestens 100 € (Tarifpost 8 GGG, BGBl. II Nr. 227/2026).

Ein Beispiel: Der Nachlass besteht nur aus Bitcoin im Wert von 100.000 €, Schulden gibt es keine. Nach dem Wortlaut der Staffel zählt jeder angefangene Schritt, dann sind es für den Gerichtskommissär 2.993,00 € netto. Zählt man innerhalb der Stufen nur volle Schritte, kommt man auf 2.740,30 €. Welche Lesart die Notariate verwenden, war nicht zu klären. Mit 20 % Umsatzsteuer sind das 3.288,36 € bis 3.591,60 €. Für das Gericht kommen 100.000 € × 0,5 % = 500 € dazu. Zusammen also rund 3.800 bis 4.100 €, plus Barauslagen. Die Gebühr des Gerichtskommissärs setzt das Gericht fest. Bei besonderem Aufwand kann sie bis auf das Doppelte steigen (§ 5 GKTG), bei einem stark verschuldeten Nachlass und besonderer Härte bis auf die Hälfte sinken (§ 6 GKTG).

Steuern für die Erben

Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr. Der VfGH hat sie aufgehoben, die Aufhebung trat „mit Ablauf des 31. Juli 2008" in Kraft (VfGH G 54/06). Lebt ein Erbe im Ausland, kann dort trotzdem Erbschaftsteuer anfallen. In Deutschland etwa ist ein Erbe mit Wohnsitz dort steuerpflichtig, auch wenn der Verstorbene in Österreich gelebt hat (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 dErbStG).

Das Erben selbst löst in der Regel keine Einkommensteuer aus. Als Realisierung zählen bei Kryptowährungen der Verkauf und der Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter, Leistungen oder Euro (§ 27b Abs. 3 EStG). Eine Ausnahme bei Erben im Ausland steht weiter unten.

Deine Erben übernehmen deine Anschaffungskosten: „Bei unentgeltlichem Erwerb sind die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgeblich." (§ 27a Abs. 4 Z 1 EStG) Für Altvermögen übernehmen sie auch dein Kaufdatum: „Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen." (§ 31 Abs. 1 EStG)

Altvermögen sind Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden (§ 124b Z 384 EStG). Für sie gilt die alte einjährige Spekulationsfrist, und die ist für alle längst abgelaufen. Ein Verkauf ist also steuerfrei (EStR Rz 6103k). Dass der Altvermögen-Status eine Erbschaft übersteht, sagt das BMF nirgends wörtlich. Es folgt aus den zitierten Bestimmungen, eine Gegenmeinung war nicht zu finden. Eine Falle gibt es: Tauschen deine Erben Altvermögen in eine andere Kryptowährung, ist das Ergebnis Neuvermögen (EStR Rz 6103k).

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen. Du hast im Jahr 2019 0,5 BTC um 3.000 € gekauft und 2022 noch einmal 0,5 BTC um 15.000 €. Deine Erben verkaufen später alles zu 90.000 € je BTC. Die Hälfte aus 2019 ist Altvermögen, 45.000 € Erlös, steuerfrei. Die Hälfte aus 2022 ist Neuvermögen: 45.000 € Erlös minus 15.000 € Anschaffungskosten ergibt 30.000 € Gewinn, davon 27,5 % (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG) sind 8.250 € Steuer.

Verkaufen die Erben über einen österreichischen Broker, der die KESt abzieht, braucht der Broker Kaufdatum und Anschaffungskosten. Bekommt er sie nicht, geht er von Neuvermögen aus und setzt die Hälfte des Erlöses als Anschaffungskosten an. Der Abzug gilt dann nicht als abgegolten, die Erben müssen die Einkünfte selbst erklären (§ 93 Abs. 4a Z 2 EStG). Im Beispiel: 90.000 € Erlös, angenommene Anschaffungskosten 45.000 €, 45.000 € × 27,5 % = 12.375 € KESt. Mit Nachweisen in der Steuererklärung sind es 8.250 €, die Differenz von 4.125 € kommt zurück. Ohne Nachweise schätzt das Finanzamt (EStR Rz 7735c ff., § 184 BAO).

Zwei Sonderfälle. Verkaufen die Erben schon vor der Einantwortung, werden die Einkünfte ihnen zugerechnet (EStR Rz 7504). Lebt ein Erbe im Ausland, kann die Übertragung von Neuvermögen als Verkauf gelten, weil Österreich das Besteuerungsrecht verliert (§ 27b Abs. 3 letzter Satz iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG, EStR Rz 6178ae). Lebt der Erbe in der EU oder im EWR, kann diese Steuer auf Antrag erst festgesetzt werden, wenn er tatsächlich verkauft (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG).

Welche Nachweise deine Erben brauchen

Beim Altvermögen zählt nur das Kaufdatum, der Preis ist egal, weil der Verkauf ohnehin steuerfrei ist. Für Neuvermögen brauchen die Erben die Anschaffungskosten. Für den KESt-Abzug durch einen österreichischen Broker nennt das BMF ausdrücklich zwei Arten von Nachweisen: Kaufbelege anerkannter Börsen und die Bestätigung einer Steuerberatung, die aus Kauf- und Verkaufsbelegen die Anschaffungskosten berechnet hat (EStR Rz 7735c). Kontoauszüge und die On-Chain-Historie erwähnt es dort nicht. Gegenüber dem Finanzamt ist im Abgabenverfahren grundsätzlich alles zulässig, was den Sachverhalt klären kann (§ 166 BAO), und wo ein voller Beweis nicht zumutbar ist, genügt Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 BAO). Wie viel Gewicht das Finanzamt einer Blockchain-Historie gibt, ist offen. Wer P2P gekauft hat (Bitcoin privat kaufen in Österreich), hat keine Börsenbelege und ist auf die anderen Nachweise angewiesen.

Was deine Erben dafür brauchen:

  • Kaufbelege der Börsen mit Datum, Menge und Euro-Betrag, am besten als Export
  • Kontoauszüge mit den Überweisungen an die Börsen
  • eine Liste, welche Coins wann auf welche Wallet gegangen sind, mit Transaktions-IDs
  • bei Multisig oder Timelock die Wallet-Konfiguration, damit sich die Historie nachvollziehen lässt
  • für Altvermögen die Transaktions-IDs der Eingänge vor dem 1. März 2021. Zusammen mit der Wallet-Konfiguration zeigen sie, dass die Coins damals schon da waren
  • jede Umbuchung an dich selbst, etwa beim Erneuern eines Timelocks oder beim Umzug auf einen neuen Seed, mit Transaktions-ID. Sonst reißt die Spur ab

Diese Unterlagen zeigen genau, was du besitzt. Bewahr sie so auf wie die Wallet-Konfiguration, also nicht offen und nicht im Testament.

Die Setups im Vergleich

Wie viele Bitcoin durch Todesfälle verloren gehen, weiß niemand. Schätzungen wie die von River leiten verlorene Coins daraus ab, wie lange sie nicht bewegt wurden, und trennen Todesfälle nicht von vergessenen Passwörtern (CryptoSlate, 15.1.2025).

Ich halte Multisig für den besseren Weg als ein einzelnes Seed-Backup mit Anleitung. Bei 2 von 3 darf ein Schlüssel verloren gehen, und wer einen einzelnen findet, kann damit nichts anfangen. Bei einem einzelnen Seed ist beides ein Totalschaden. Multisig ist komplizierter, das stimmt. Gegen die Komplexität hilft ein Probelauf, gegen einen verlorenen oder gefundenen Seed hilft nichts. Einen bestimmten Anbieter empfehle ich nicht. Die Anbieter unten sind Beispiele, damit du siehst, wie die Modelle in der Praxis aussehen.

SetupWas die Erben brauchenHängt von einem Anbieter abTypischer Fehler
Ein Seed plus Anleitung (Single-Sig)Seed, eventuell PassphraseneinWer den Seed findet, hat alles. Fehlt die Passphrase, öffnet sich eine andere, meist leere Wallet
Shamir-Backup (SLIP-39)genug Shares, z. B. 2 von 3 (Standard bei Trezor: ein einzelner Share)neinDie Shares werden in eine BIP39-Wallet getippt und funktionieren dort nicht
Multisig selbst verwaltet, z. B. 2 von 3zwei Seeds plus Wallet-KonfigurationneinDie Konfiguration fehlt. Dann braucht es alle Seeds und das Wissen, wie die Wallet aufgebaut war
Multisig mit Anbieter (Collaborative Custody)Claim beim Anbieter, je nach Modell eigener Schlüsselja, für den ErbwegErbweg des Anbieters und Verlassenschaftsverfahren laufen getrennt
Timelock (Miniscript)Erbschlüssel, je nach Setup mit einem weiteren Schlüssel, plus Wallet-Konfiguration, nach Ablauf der Fristje nach ModellDie Frist läuft ab, solange du lebst, oder den Erben fehlt die Konfiguration

Ein Seed plus Anleitung

Das einfachste Setup hat den größten Single Point of Failure: Wer den Seed findet, hat alle Coins. Dazu kommt die Passphrase. Ist eine gesetzt und die Erben kennen sie nicht oder tippen sie falsch, öffnet sich eine andere, meist leere Wallet, ohne Fehlermeldung (BIP39, Trezor). Jameson Lopp, Mitgründer von Casa, vergleicht Seed plus Passphrase deshalb mit einem 2-von-2-Multisig: zwei Teile, und fehlt einer, ist alles weg (Lopp, 2022). Das Gerät selbst ist kein Backup. Ein Ledger setzt sich nach drei falschen PINs auf Werkseinstellungen zurück, danach hilft nur noch der Seed (Ledger). Erben sollten deshalb nie raten.

Shamir-Backup

Trezor erzeugt bei den Geräten der Safe-Reihe standardmäßig ein Shamir-Backup aus einem einzigen Share mit 20 Wörtern (Trezor). Das ist ein vollständiges Backup wie ein normaler Seed, nur in einem anderen Format. Aufteilen auf mehrere Shares kannst du es später. Der alte Einzel-Share bleibt laut Trezor danach gültig und muss deshalb weg. Unter der Schwelle verrät ein Share nichts über den Seed (SLIP-39). Die Wörter stammen aber aus einer anderen Wortliste, und mit BIP39 ist SLIP-39 „for the most part" nicht kompatibel. Wer 20 Wörter findet und sie in eine normale BIP39-Wallet tippt, kommt nicht weiter.

Lopp hat 2019 gegen Shamir argumentiert: Beim Aufteilen und beim Zusammensetzen liegt der Seed wieder vollständig auf einem Gerät, und einzelne Shares lassen sich nicht widerrufen (Lopp, Casa-Blog, 2019). 2022 zählte er Trezors Umsetzung trotzdem zu den besten Backup-Methoden (Lopp, 2022).

Etwas ganz anderes ist es, einen normalen Seed in zwei Hälften zu teilen und getrennt zu lagern. Wer eine Hälfte findet, hat den Rest deutlich leichter zu erraten. Das Bitcoin Wiki rät ausdrücklich davon ab und verweist auf Multisig (Bitcoin Wiki).

Multisig, selbst verwaltet

Bei 2 von 3 reichen zwei Seeds, aber nur zusammen mit der Wallet-Konfiguration, also dem Descriptor mit allen xpubs. Fehlt die und ist ein Schlüssel verloren, reichen die übrigen nicht mehr (Unchained). Die Konfiguration muss deshalb in jedes Backup. Stehlen kann man mit ihr nichts, sie zeigt aber Guthaben und Transaktionshistorie (Unchained).

Multisig mit Anbieter

Hier hält ein Anbieter einen der Schlüssel und organisiert den Erbweg. Zwei Beispiele, Preise und Abläufe laut den Anbietern, Stand 13. Oktober 2026:

Casa kostet im Standard-Plan 250 $ im Jahr für einen Tresor mit drei Schlüsseln, die Erbfunktion ist in allen Plänen für Privatpersonen enthalten (Casa). Der Erbe stellt den Antrag in der App und braucht keinen Totenschein. Danach läuft eine Prüffrist von sechs Monaten, in der du den Antrag ablehnen kannst (Casa Support). Beim Tresor mit drei Schlüsseln bekommt der Erbe danach Zugriff auf deinen Mobile Key und den Casa-Schlüssel, also zwei von drei (Casa Support). Für die Signatur des Casa-Schlüssels gilt dann noch eine Wartezeit von 7 Tagen (Casa Support). Laut Casa funktioniert die Erbfunktion weltweit (Casa FAQ). Fällt Casa weg, bleibt der Tresor laut Casa ein normales 2-von-3-Multisig, das sich mit den Recovery-Daten in einer anderen Wallet öffnen lässt. Deine Erben kommen so aber nur an die Coins, wenn sie zwei Schlüssel und diese Daten haben (Casa Support).

Nunchuk bietet im Plan Honey Badger um 480 im Jahr (die Seite nennt keine Währung) zwei Wallets mit 2 von 4 Schlüsseln und einen eigenen Erbschlüssel (Nunchuk). Den Erbweg gibt es in zwei Varianten: mit einem Timelock, den Nunchuk durchsetzt und der sich später ändern lässt, oder mit einem On-Chain-Timelock, der an einem festen Datum öffnet (Nunchuk). Welche Variante du nimmst, legst du beim Einrichten fest. Ein späterer Wechsel heißt Umzug in eine neue Wallet, mit Netzwerkgebühren. Beim On-Chain-Timelock kommen die Erben laut Nunchuk auch ohne Nunchuk an die Coins, mit Erbschlüssel und Wallet-Konfiguration. Für die andere Variante nennt Nunchuk keinen solchen Weg.

Unchained, ein weiterer bekannter Anbieter, ist für Österreich keine Option. Konten gibt es nur mit US-Wohnadresse (Unchained).

Bei allen läuft der Erbweg des Anbieters unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren, mit den Folgen, die oben bei der Einantwortung stehen.

Timelock

Bei einem Timelock wird ein zusätzlicher Weg zu den Coins erst nach einer bestimmten Zeit gültig. Es gibt zwei Arten, und sie verhalten sich verschieden.

Relative Timelocks zählen ab dem Eingang eines Coins. Bei Liana läuft die Frist für jeden Coin einzeln, zum Erneuern schickst du jeden Coin rechtzeitig an dich selbst (Liana). Technisch ist so eine Frist auf 65.535 Blöcke begrenzt, rund 455 Tage (BIP 68). Die Community-Version von Liana ist kostenlos und Open Source, die Regeln stehen im Bitcoin-Skript und nicht auf einem Server (Liana). Die Blockstream App, früher Green, arbeitet mit 2 von 2 aus deinem Schlüssel und einem Server-Schlüssel hinter 2FA. Nach 51.840 Blöcken, rund 360 Tagen, kannst du jeden Eingang allein mit deinem Schlüssel ausgeben, die App erinnert dich vorher ans Neu-Einzahlen (Blockstream). Das ist ein Notausgang für deinen eigenen Schlüssel. Deine Erben brauchen dafür deinen Seed, einen eigenen Erbschlüssel gibt es dort nicht.

Absolute Timelocks öffnen an einem festen Datum. So arbeitet Nunchuks On-Chain-Variante (Nunchuk). Verlängern heißt dann, vorher in eine neue Wallet umzuziehen.

Bitcoin Keeper bietet einen „Inheritance Key", der nach einer gewählten Zeit gültig wird, ohne Abo (Bitcoin Keeper). Welche der beiden Arten dahintersteckt, sagt die Seite nicht.

Bei relativen Timelocks gilt: Vergisst du das Erneuern, öffnet sich der zweite Weg schon zu Lebzeiten, und jedes Erneuern kostet Gebühren. Bei absoluten musst du vor dem Datum umziehen. In beiden Fällen brauchen die Erben neben dem Schlüssel die Wallet-Konfiguration, ohne sie lassen sich die Coins nicht wiederherstellen (BitBox über Liana). Und der Weg öffnet sich auch, wenn du lebst, aber nicht handeln kannst, etwa nach einem Unfall. Für Prüffristen wie bei Casa gilt dasselbe.

Testament, Schließfach, Notar: wo die Anleitung hingehört

Nach dem Tod übernimmt der Gerichtskommissär das Testament. Eine beglaubigte Abschrift kommt in den Verlassenschaftsakt, und „den Parteien und jenen, die nach der Aktenlage auf Grund des Gesetzes zur Erbfolge berufen wären", werden Abschriften zugestellt. Das Original bleibt in der Regel bei Gericht (§ 152 Abs. 2 und 3 AußStrG).

Mit dem Schließfach ist es ähnlich. Der Gerichtskommissär darf Wohnung, Geschäftslokal und „Schrankfächer des Verstorbenen" öffnen, im Beisein von zwei volljährigen Vertrauenspersonen (§ 146 Abs. 1 AußStrG). Das Bankgeheimnis gilt ihm gegenüber nicht (§ 38 Abs. 2 Z 3 BWG), die Bank öffnet den Safe auf seine schriftliche Anordnung (Michalek-Waldstein/Moder, JEV 2025, 361). Erfasst wird das hinterlassene Vermögen (§ 145 Abs. 2 Z 2 AußStrG). Was mit einem Seed passiert, der dabei gefunden wird, ob er abgeschrieben oder fotografiert wird, regelt nichts davon. Ein Seed im Schließfach ist damit kein privater Weg zu einem einzelnen Erben. Bei Multisig sieht das anders aus: Ein einzelner Schlüssel im Schließfach reicht nicht zum Ausgeben, auch wenn ihn dort jemand sieht.

Bleibt die Frage nach dem Notar. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Notar dafür notwendig ist, oder ob Notare überhaupt technisch und OpSec-erfahren genug sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Was es gibt:

Ein Testament kannst du beim Notar hinterlegen und im Österreichischen Zentralen Testamentsregister eintragen lassen. Das Register zeigt nur, dass es ein Testament gibt, der Inhalt ist dort nicht sichtbar (Notariatskammer). Nach dem Tod muss der Gerichtskommissär dieses Register und das Testamentsregister der Rechtsanwälte abfragen (§ 145a Abs. 2 AußStrG).

oesterreich.gv.at schlägt vor, eine Liste mit Zugangsdaten „an einem sicheren Ort" zu verwahren oder „eventuell sogar bei einer Notarin/einem Notar" zu hinterlegen (oesterreich.gv.at). Kryptowerte erwähnt die Seite nicht.

Offen ist, ob ein versiegelter Brief mit Zugangsdaten, der kein Testament ist, nach dem Tod genauso beim Gerichtskommissär landet und abgeschrieben wird. Wer „Urkunden über letztwillige Anordnungen" hat, muss sie dem Gerichtskommissär übermitteln (§ 151 AußStrG), und § 152 Abs. 1 AußStrG nennt neben Testamenten auch „sonstige Erklärungen auf den Todesfall". Ob ein Brief mit Zugangsdaten darunter fällt, beantwortet keine Quelle. Frag das, bevor du etwas hinterlegst. Das Erstgespräch im Notariat ist kostenlos (Notariatskammer).

Was in die Anleitung für die Erben gehört

Die Anleitung ist das Dokument, das deine Erben am Ende tatsächlich in der Hand halten. Zwei Dinge gehören nicht hinein. Geheimnisse: Seed, Passphrase und PINs stehen nicht drin, die Anleitung sagt nur, wo etwas liegt (Casa). Und wer was bekommt: Das gehört ins Testament. Sonst kann die Anleitung als Erklärung auf den Todesfall im Gerichtsakt landen (siehe oben).

Was hineingehört:

  • welches Setup du hast (Single-Sig, Multisig mit Quorum, Timelock) und mit welchem Gerät oder welcher Wallet-Software die Seeds erzeugt wurden. Ein Sachverständiger muss das wissen, weil Seeds zwischen Wallets oft nicht kompatibel sind (Sachverständige 1/2025, S. 20)
  • mit welcher Software die Erben wiederherstellen, Schritt für Schritt, und was sie tun, wenn es die App eines Anbieters nicht mehr gibt
  • wo die Teile liegen: Geräte, Seed-Backups, Wallet-Konfiguration
  • ob es eine Passphrase gibt und wo sie getrennt vom Seed liegt
  • dass niemand PINs rät
  • ob es Trick-PINs oder eine Duress-Wallet gibt, damit niemand das Gerät löscht oder die falsche Wallet öffnet (Coldcard)
  • dass niemand Seed-Wörter fotografiert oder in ein Handy oder einen Computer tippt
  • dass kein Hersteller und keine Börse nach dem Seed fragt. Briefe, Mails oder Anrufe, die das tun, sind Betrug. Im Februar 2026 gingen solche Briefe per Post an Trezor- und Ledger-Nutzer (BleepingComputer, 14.2.2026)
  • bei einem Anbieter: welcher, wie der Claim abläuft und wie lange er dauert
  • wen die Erben bei technischen Fragen anrufen können
  • dass die Bitcoin dem Gerichtskommissär gemeldet werden und vor der Einantwortung nichts verkauft oder bewegt wird, ohne das mit ihm abzustimmen
  • wo die Steuerunterlagen liegen und welcher Teil Altvermögen ist
  • das Datum der letzten Aktualisierung

Ob die Anleitung funktioniert, zeigt erst ein Probelauf. Lopp beschreibt den Test für ein einzelnes Backup so: neue Wallet anlegen, Backup aufschreiben, 10 bis 20 $ einzahlen, die Wallet löschen, aus dem Backup wiederherstellen und den Betrag wieder ausgeben (Lopp, 2022). Für die Erben heißt das: eine zweite Wallet mit demselben Setup und einem kleinen Betrag, die sie allein mit der Anleitung wiederherstellen. Wo sie hängen bleiben, ergänzt du die Anleitung. Dafür müssen sie allerdings wissen, dass es Bitcoin gibt. Wie früh du sie einweihst, ist eine eigene Abwägung.

Lopp rät außerdem, Verstecke regelmäßig zu kontrollieren. Sonst merkst du nicht, wenn jemand sie über die Jahre nach und nach findet. Für Backups empfiehlt er versiegelte, nummerierte Beutel, an denen du siehst, ob sie geöffnet wurden (Lopp, 2022). Bei Timelocks passt die Kontrolle gut zum Erneuern.

Ändert sich das Setup, muss jede Kopie der Anleitung mit. Wie schnell das nötig werden kann, hat der Sommer 2026 gezeigt. Bei Coldcard-Firmware vor den Updates von Ende Juli 2026 kam der Zufall für neue Seeds aus einem vorhersagbaren Generator statt aus dem Hardware-Zufallsgenerator (eSecurity Planet, 3.8.2026). Ein Firmware-Update repariert bestehende Seeds nicht, Betroffene mussten einen neuen Seed erzeugen und die Coins umziehen (Coldcard). Ausgenommen sind Seeds, für die mindestens 50 Würfelwürfe eingegeben wurden. Genau so hatte Lopp 2023 empfohlen, Seeds auf der Coldcard zu erzeugen (Lopp, 2023). Wer betroffen war, für den waren alle hinterlegten Backups und Anleitungen veraltet.

Offene Fragen an Notariat und Steuerberatung

Ein paar Fragen beantworten weder Gesetz noch Richtlinien noch die Fachartikel. Beantworten können sie Leute, die Verlassenschaften mit Bitcoin schon abgewickelt haben.

An Notarinnen und Notare:

  1. Wie legt ihr den Bitcoin-Kurs für die Bewertung fest, also welche Börse und welche Uhrzeit? Im Gesetz steht nur „im Zeitpunkt seines Todes" (§ 166 AußStrG) bzw. „Todestag" (§ 778 ABGB).
  2. Behandelt ihr Bitcoin als bewegliche Sache im Sinn des § 167 AußStrG? Der OGH hat die Einordnung von Kryptowährungen offengelassen (OGH 3 Ob 95/20x).
  3. Wie bewertet ihr Coins, von denen alle wissen, an die aber niemand herankommt?
  4. Wie rechnet ihr die Staffel in § 13 GKTG an den Stufengrenzen? Beim Beispiel oben ergibt das 2.993,00 € oder 2.740,30 € netto.
  5. Gilt ein Bitcoin-Verkauf vor der Einantwortung für euch als ordentlicher Wirtschaftsbetrieb, oder braucht es eine Genehmigung? Die OGH-Entscheidung von 2025 betrifft Wertpapiere.
  6. Landet ein versiegelter Brief mit Zugangsdaten nach dem Tod im Verlassenschaftsakt, und bekommen die Parteien Abschriften? Gilt eine rein technische Anleitung ohne Verfügungen als „sonstige Erklärung auf den Todesfall"?
  7. Was passiert mit einem Seed, der bei der Öffnung eines Schließfachs gefunden wird? Wird er abgeschrieben oder fotografiert?
  8. Kann ein Pflichtteilsberechtigter ein Bitcoin-Vermächtnis ablehnen und stattdessen Geld verlangen?
  9. Ab wann laufen in der Praxis die Zinsen auf den Pflichtteil? Überwiegend wird vertreten: ab dem Tod.

An die Steuerberatung:

  1. Gibt es eine Aussage des BMF, dass Altvermögen nach einer Erbschaft Altvermögen bleibt? Aus dem Gesetz folgt es, ausdrücklich steht es nirgends.
  2. Wie viel Gewicht gibt das Finanzamt einer On-Chain-Historie als Nachweis der Anschaffung?
  3. Wer schuldet bei einem Erben im Ausland die Steuer auf den fingierten Verkauf, und wann entsteht sie?

Antworten und Korrekturen gern über LinkedIn oder X.

Quellen

Verfahren und Erbrecht

Steuern

Setups, Anbieter und Best Practices (Stand 13.10.2026)

Für Deutschland gibt es einen eigenen Leitfaden: Bitcoin vererben in Deutschland


KI-gestützte Recherche aus Primärquellen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Korrekturen willkommen.